Über den Krankenhausspiegel

Prüfgremien

Die Inhalte der Prüfverfahren und die Indikatoren (Qualitätsmerkmale) zur Messung der Behandlungsqualität in den Kliniken wird durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt. Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Auf Bundesebene führt seit Januar 2016 das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) das Qualitätssicherungsverfahren durch.

Die Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung

Die von den Kliniken gelieferten Daten werden vom IQTIG ausgewertet. Wenn Kliniken bei einzelnen Indikatoren vom Zielbereich abweichende Ergebnisse haben, führen die Geschäftsstellen für Qualitätssicherung der Landesarbeitsgemeinschaften – unterstützt von Fachkommissionen – so genannte Stellungnahmeverfahren mit den betreffenden Kliniken durch. Im Land Bremen ist dafür das Qualitätsbüro Bremen zuständig. Das Qualitätsbüro ist die Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft, deren Vertragspartner auf Landesebene die gesetzlichen Krankenkassen, die Kassenärztliche Vereinigung, Kassenzahnärztliche Vereinigung sowie die Landeskrankenhausgesellschaft sind.