Krankenhaus-Hygiene

Infektionsschutz durch klare Strukturen

Im Land Bremen sind in den letzten Jahren die Strukturen zur Vorbeugung von Krankenhausinfektionen weiter verbessert worden. Alle Krankenhäuser arbeiten nach der „Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen“ des Landes Bremen, die 2012 in Kraft getreten ist. Diese schreibt unter anderem vor:

Hygienekommissionen und Hygienepläne

In jedem Krankenhaus gibt es eine Hygienekommission, die sich zusammensetzt aus:

  • ärztliche Leitung bzw. Geschäftsführer
  • pflegerische Leitung
  • Verwaltungsleitung
  • Hygieneexperten/-expertinnen des Krankenhauses (Krankenhaushygieniker/in, Hygienefachkraft, hygienebeauftragte Ärzte/Ärztinnen)

Die Kommission berät und entscheidet über alle Angelegenheiten der Hygiene und Infektionsprophylaxe. Sie verabschiedet Hygienepläne, in denen alle Verfahrensweisen zur Infektionsvermeidung genau festgelegt sind, und passt sie laufend dem neuesten Stand der Forschung an.

Die Mitglieder der Hygienekommission vermitteln die Maßnahmen der Hygienepläne an ihre Bereiche und gestalten deren Umsetzung im Klinikalltag aktiv mit. So ist gewährleistet, dass Hygienestandards für alle Bereiche des Krankenhauses verbindlich sind und von allen Beschäftigten eingehalten werden.

Umsetzung der Leitlinien

Alle Krankenhäuser setzen die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) des Robert Koch-Instituts um. Die Empfehlungen dienen als verbindliche Grundlage und Standard für alle Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionen.

Hygiene-Fachpersonal

In allen Krankenhäusern ist qualifiziertes Hygiene-Fachpersonal gemäß den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) tätig.

  • Krankenhaushygieniker/-innen: Fachärzte/-ärztinnen für Hygiene und Umweltmedizin; Fachärzte/-ärztinnen für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie; Humanmediziner/-innen mit Facharztweiterbildung in Krankenhaushygiene. Sie sind insbesondere an großen Krankenhäusern hauptamtlich eigens für Hygienefragen und die Vermeidung von Krankenhausinfektionen zuständig. Kleinere Häuser, die keinen eigenen Krankenhaushygieniker beschäftigen, müssen externe Experten unter Vertrag nehmen.
  • Hygienebeauftragte Ärzte/Ärztinnen: Fachärzte/-ärztinnen auf einem bestimmten Gebiet (z.B. Onkologie, Intensivmedizin, Chirurgie, Neurochirurgie), die zusätzlich für Hygienefragen und die Vermeidung von Krankenhausinfektionen in ihrer Klinik oder Abteilung zuständig sind. Hierfür haben sie sich speziell weiterqualifiziert und werden zum Teil dafür freigestellt. In den Bremer und Bremerhavener Krankenhäusern gibt es in der Regel in jeder Fachabteilung hygienebeauftragte Ärzte. Es handelt sich dabei in der Regel um Oberärzte, da diese weisungsbefugt und kontinuierlich in der Abteilung anwesend sind.
  • Hygienefachkräfte: Pflegefachkräfte mit mehrjähriger Berufserfahrung und zweijähriger entsprechender Weiterbildung. Sie sind im klinischen Alltag zentrale Ansprechpartner für alle Berufsgruppen und tragen damit zur Umsetzung der vorbeugenden Maßnahmen gegen Infektionen bei. Auch Patienten können sich bei Fragen zur Hygiene an die Hygienefachkräfte wenden.
  • Hygienebeauftragte in der Pflege: Krankenschwestern und -pfleger mit mehrjähriger Berufserfahrung und entsprechender Fortbildung. Sie sind das Bindeglied zwischen ihrem Bereich und den Hygienefachkräften.

Weiterbildung, Fortbildung und Schulung

Da – in ganz Deutschland – zurzeit noch nicht genügend ausgebildetes Hygienefachpersonal zur Verfügung steht, wurde im Klinikum Bremen-Mitte eine Weiterbildung für Hygienefachkräfte eingerichtet. Außerdem werden im Klinikum Bremen-Mitte zukünftige Krankenhaushygieniker/-innen im Rahmen ihrer Facharztweiterbildung praktisch ausgebildet. In absehbarer Zeit soll die volle Weiterbildung zum Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin angeboten werden.

Von besonders großer Bedeutung ist die regelmäßige Fortbildung, Schulung und Unterweisung des Krankenhauspersonals in Hygienefragen. Auf diese Weise wird aktuelles Wissen vermittelt und darüber hinaus die Sensibilität für Hygiene bei allen Berufsgruppen weiter erhöht.

Erfassung und Meldung von Infektionen

In den Bremer und Bremerhavener Krankenhäusern wird das Auftreten von Erregern mit besonderen Resistenzen erfasst und bewertet. Daraus werden entsprechende Maßnahmen abgeleitet. Es besteht eine gesetzliche Aufzeichnungspflicht. Handelt es sich um ein gehäuftes Auftreten von Erregern und Infektionen, werden diese umgehend an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet und Maßnahmen ergriffen.

Alle Krankenhäuser nehmen am Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System (KISS) des nationalen Referenzzentrums für Surveillance von nosokomialen Infektionen des Robert Koch-Instituts teil. Dies gewährleistet, dass Krankenhäuser nach einem standardisierten Verfahren ausgewählte Krankenhausinfektionen erfassen und bewerten. Die mit diesem Verfahren ermittelten Referenzwerte dienen als Vergleich mit den eigenen Daten.

Zweijährliche behördliche Überwachung

Alle Krankenhäuser in Bremen und Bremerhaven werden mindestens alle zwei Jahre vom Gesundheitsamt der jeweiligen Stadt infektionshygienisch überprüft. Bremen ist das einzige Bundesland, das ein Infektionshygienisches Audit (Untersuchungsverfahren) vorschreibt. Seine Anforderungen sind sehr hoch; die Überprüfung vor Ort erfolgt nach Checklisten und erstreckt sich über mehrere Tage. Nach erfolgreichem Audit bestätigt das Gesundheitsamt dem Krankenhaus, dass es die Hygienegrundsätze einhält. Diese Bestätigung hat den Charakter eines Hygienezertifikats.

Informationsweitergabe an nachbehandelnde Ärzte

Wenn Patienten aus dem Krankenhaus entlassen, in eine andere Einrichtung verlegt oder an einen niedergelassenen Arzt überwiesen werden, übermitteln die Krankenhäuser auf einem Übergabebogen alle Informationen bezüglich einer Infektion mit resistenten Erregern oder anderen Krankenhauskeimen an den weiterbehandelnden Arzt.