Patientenfürsprecher im Land Bremen
Kostenlose Hilfe für Sorgen, Nöte und Beschwerden von Patienten
Seit 2012 gibt es in Bremen und Bremerhaven in jedem Krankenhaus ehrenamtliche Patientenfürsprecher. Sie wurden gemäß Bremischem Krankenhausgesetz von der senatorischen Behörde für Gesundheit berufen. Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher stehen in keinem Dienstverhältnis zum Krankenhaus und unterliegen der Schweigepflicht. Sie vertreten neutral und unabhängig die Interessen von Patienten und ihren Angehörigen.
Patientinnen und Patienten können sich mit allen Sorgen, Nöten oder Beschwerden an die Patientenfürsprecher wenden, z.B. falls es Probleme geben sollte mit der Verwaltung oder mit der Pflege, bei der Kommunikation mit Ärzten, bei langen Wartezeiten, bei Unzufriedenheiten mit den Zimmern oder mit dem Essen.
Die Patientenfürsprecher können jederzeit mit den entscheidenden Stellen im Krankenhaus Kontakt aufnehmen, um das jeweilige Anliegen auf Wunsch der Patienten anzusprechen. Wichtig ist: Sie werden nur tätig, wenn die Patienten einwilligen.
Folgende Hilfen bieten die Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher an:
- Besprechen und Durchdenken von Problemen oder Beschwerden unter Berücksichtigung unterschiedlicher Sichtweisen
- Aufzeigen verschiedener Vorgehensweisen und Entwicklung von Problemlösungen gemeinsam mit den Patienten
- Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Verantwortlichen im Krankenhaus und Anbahnung eines Gespräches zwischen ihnen und den Patienten
- Moderation der Gespräche zwischen den Beteiligten
Auf der folgenden Seite finden Sie Namen, Kontaktdaten und Sprechzeiten der Patientenfürsprecher.